
Camphill Liebenfels legt großen Wert auf einen verantwortungsvollen, respektvollen und rechtskonformen Umgang miteinander.
Sollte Sie uns etwas mitteilen wollen, dass diesen Werten widerspricht, wenden Sie sich bitte an unsere vertrauliche Meldestelle: vertraulich melden.
Ihre Meldung wird vertraulich behandelt. Die Identität von Hinweisgeber:in und betroffenen Personen wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geschützt.
Ihre Meldung wird von der zuständigen Stelle vertraulich geprüft. Sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und spätestens innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über die weitere Bearbeitung.
Hinweisgeber:innen, die die Voraussetzungen des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes (HSchG) erfüllen, sind vor Benachteiligungen aufgrund ihrer Meldung geschützt.
Für allgemeine Rückmeldungen, Anfragen oder persönliche Anliegen verwenden Sie bitte unsere regulären Kontaktmöglichkeiten.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Gemeinschaft!
Unsere Zielgruppe umfasst erwachsene Menschen mit kognitiven und/oder körperlichen Behinderungen.
Für die Aufnahme ist die Eingliederung im Rahmen des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes (K-ChG) bei der Abteilung 1 – Gemeinwohl, Wohnen und Sport, Unterabteilung Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung des Amtes der Kärntner Landesregierung Voraussetzung.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter:innen dieser Abteilung: https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-1
Anschließend kann gerne ein Besuch in unserer Einrichtung vereinbart werden.